FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um das Projekt Hof Rabenmühle. Sprechen Sie uns bei weiteren Fragen gerne an!
Hier finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um das Projekt Hof Rabenmühle. Sprechen Sie uns bei weiteren Fragen gerne an!
Der Hof Rabenmühle ist ein Ort, an dem Familien mit schwerstbehinderten Kindern für eine begrenzte Zeit von der familiären Fürsorge und Pflege entlastet werden.
„Urlaub und Erholung“ im bekannten Sinne ist für Familien mit einem schwerstbehinderten Kind kaum möglich, da Ferienwohnungen oder Hotels für die schwer- und schwerstbehinderten Kinder nicht ausgestattet sind: Es fehlt an Pflegebetten, entsprechenden sanitären Anlagen, Vorrichtungen für die Sauerstoffversorgung und einer gefahrenlosen Umgebung.
Hof Rabenmühle ist entsprechend eingerichtet. Alle erforderlichen Rahmenbedingungen werden geschaffen, damit schwer- und schwerstbehinderte Kinder optimal betreut werden können. Innerhalb der Anlage, in einem eigenen Gebäudetrakt, gibt es für Eltern und Geschwisterkinder eigene Räumlichkeiten, so dass eine ungestörte Erholung bei gleichzeitiger Sicherstellung der Erreichbarkeit im Notfall möglich ist.
Starker Druck lastet auf den Eltern, insbesondere auf dem Elternteil, das seine Berufstätigkeit für die Rundumbetreuung aufgeben muss. Und auf den Geschwisterkindern, für die es bisher nur sehr wenige Angebote gibt. Ziel ist es, den pflegenden Angehörigen und Geschwisterkindern eine Erholungspause von der 24/7 Betreuung, die sie zu Hause innerhalb der Familie leisten, zu ermöglichen, um sie wieder für den Alltag zu stärken. „Deshalb ist es unglaublich wichtig, dass das betroffene Kind aus der Familie herausgenommen wird, so dass es eine „Wir Zeit“ für die Geschwisterkinder gibt“, stellt Dr. med. Kirsten Mennicke, Ärztliche Leitung der Pädiatrischen Psychosomatik, am Agaplesion Diakonieklinikum Rotenburg (Wümme) fest. Auch wenn es keine Geschwisterkinder gibt, ist es für die Eltern wichtig, ihre Partnerschaft zu stärken, Zeit für ungestörte Gespräche und Zweisamkeit zu haben. Und schließlich ist es auch wichtig, sich mit anderen betroffenen Familien austauschen zu können und Kontakte zu knüpfen.
Für die Eltern ist die Betreuung eines schwer- oder schwerstbehinderten Kindes in der eigenen Familie enorm kräftezerrend. Sie haben keine Pausen und, wenn diese Kinder mobil sind, dürfen sie nicht unbeobachtet bleiben, um eine Selbstgefährdung auszuschließen. Das bedeutet permanenten Stress und Einschränkungen in der Berufstätigkeit, die ein Partner meist aufgeben muss. Auch große Einschränkungen in der Pflege sozialer Kontakte, von Hobbys und extra Herausforderungen in der Partnerschaft und der Erziehung von Geschwisterkindern. müssen die Familien bewältigen. Für die Geschwisterkinder bedeutet es häufig, dass sie zurückstecken müssen.
Dr. med. Kirsten Mennicke, Ärztliche Leitung der Pädiatrischen Psychosomatik, am Agaplesion Diakonieklinikum Rotenburg (Wümme) sagt: „Geschwisterkinder gehen unter. Sie müssen funktionieren, weil die Mütter fast ausschließlich mit dem behinderten Kind beschäftigt sind. Wir sehen, dass auch die Geschwisterkinder in ihrer Entwicklung oftmals zurückbleiben oder psychiatrische Störungen entwickeln. Sie sind Opfer, weil für sie zu wenig Zeit bleibt.“ Manche Geschwisterkinder sind stark übergewichtig, weil sie sich mit Essen trösten. Manche verweigern (unbewusst) Lernfortschritte, weil sie denken, dass sie durch Hilflosigkeit Zuwendung erfahren.
Dr. med. Kirsten Mennicke, Ärztliche Leitung der Pädiatrischen Psychosomatik, am Agaplesion Diakonieklinikum Rotenburg (Wümme) bestätigt aus ihrer täglichen Praxis, dass Eltern, die ihr schwerstbehindertes Kind zu Hause betreuen, sich von der Gesellschaft nicht gesehen fühlen. Dabei leisten sie einen wertvollen Beitrag und entlasten die Sozialsysteme, in dem sie die Kinder in der Familie betreuen und nicht in ein Pflegeheim geben! Oftmals benötigen diese Kinder eine 1:1 Betreuung, die professionelle Pflegeeinrichtungen nicht leisten können – abgesehen davon, dass es insgesamt zu wenig davon gibt. Deshalb bleibt oft nur die Betreuung in der Familie.
Wenn diese Familien aufgrund des permanenten Pflegedrucks auseinanderbrechen, bleibt in den meisten Fällen nur eine stationäre Unterbringung der Kinder auf Kosten der Pflegekassen, die dann um ein vielfaches höher liegt.
Die Idee zum Projekt Hof Rabenmühle entstand durch Impulse von betroffenen Eltern aus dem Bereich der Lebenshilfe im Landkreis Verden e.V. Durch sie wurde unser Verein noch stärker für die Sorgen und Nöte der Eltern sensibilisiert, deren Kinder konstant beaufsichtigt und betreut werden müssen.
Der Kupferhof in Hamburg (https://haendefuerkinder.de) hat Kapazitäten für bis zu 12 Kinder und Jugendliche und ihre Familien. Aktuell übersteigt der Bedarf das Fünffache des Angebots, so dass jedes Jahr über 300 Familien abgelehnt werden müssen.
Zum 31.12.2023 hat das Statistische Bundesamt 214.380 schwerbehinderte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in Deutschland erfasst. Derzeit gibt es nur zwei Einrichtungen deutschlandweit, die Eltern und Geschwisterkinder gemeinsam aufnehmen.
Der Hof Rabenmühle wird im Landkreis Verden in der Samtgemeinde Thedinghausen in Niedersachsen gebaut. Hinter dem Grundstück gibt es einen Blick auf Felder und freie Natur. Die Reste einer alten Windmühle, der Rabenmühle, geben dem Hof seinen Namen.
Das Angebot von Hof Rabenmühle richtet sich an Familien mit schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen vom Kleinkindalter bis zum 18. Lebensjahr. Hof Rabenmühle bietet als einer der wenigen Anbieter die Möglichkeiten, dass auch die Geschwisterkinder aufgenommen werden. Das Angebot von Hof Rabenmühle richtet sich an Familien aus Gesamtdeutschland.
Die Definition von „Schwer- und Schwerstbehindert“ ist ein weiter Begriff.
Frau Dr. med. Kirsten Mennicke, Ärztliche Leitung der Pädiatrischen Psychosomatik unterteilt in drei Gruppen:
Letztere bedürfen einer intensiven Unterstützung in der körperlichen Pflege, doch ist die Betreuung psychisch nicht so belastend wie in den anderen beiden Gruppen.
Frau Dr. Mennicke stellt durch ihre tägliche Praxis fest, dass die Zuordnung von Pflegestufe 4 und höher gerade für geistig behinderte Kinder nicht den Betreuungsbedarf widerspiegelt. Diese Kinder werden nicht erwachsen, es findet keine Entwicklung statt, sie haben keinerlei Gefahrenbewusstsein und sind im menschlichen Miteinander tiefgreifend gestört.
Geistig und körperlich Behinderte Kinder sind an Bett oder Rollstuhl gebunden, haben mit schweren Spastiken und Epilepsien zu kämpfen, müssen beatmet oder künstlich ernährt werden. Die Pflege ist insgesamt sehr intensiv und wird aufwändiger, wenn die Kinder größer und schwerer werden.
Die Gruppe der geistig behinderten, jedoch körperlich mobilen Kinder stellt für die betreuenden Familien die größte Herausforderung dar. Schwerste Formen von Autismus machen es den Kindern z. T. unmöglich, mit anderen Menschen zu interagieren. Sie haben Verhaltensbesonderheiten, werden auch aggressiv und man muss wissen, damit umzugehen. Behinderte Kinder vereinnahmen ihre Eltern! Sie haben keinerlei Gefahrenbewusstsein, so dass die Selbstgefährdung sehr hoch ist. Da diese Kinder mobil und oftmals nicht zu stoppen sind, gilt es, sie Rund-um-die-Uhr im Blick zu haben, damit sie nicht weglaufen oder sich und andere gefährden. Man sieht diesen Kindern auf den ersten Blick nicht unbedingt ihre Behinderung an, ihre Betreuung ist jedoch körperlich wie psychisch besonders belastend.
Weitere Informationen gibt es in dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenen Forschungsbericht 613 „Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen – Unterstützungsbedarfe und Hinweise auf Inklusionshürden“ ISSN-0174 4992, November 2022, hier ab Seite 30.
Der Bau von Hof Rabenmühle wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Dazu wird eine Stiftung gegründet, um den Ewigkeitsanspruch zu erfüllen.
Es wird mit einer Bausumme von 12 Millionen Euro gerechnet. Alle Informationen hierzu finden Sie HIER.
Mit Ihrer Spende schenken Sie Familien mit schwer- und schwerstbehinderten Kindern ganz direkt ein Stück Lebensqualität. Dieses Leuchtturmprojekt ist in dieser Form nicht nur einmalig in Norddeutschland, sondern in ganz Deutschland. Hof Rabenmühle füllt eine Bedarfslücke! Denn es gibt kaum Möglichkeiten für Familien mit schwerstbehinderten Kindern, auszuspannen und Kraft zu tanken, damit sie ihren durch kräftezehrende häusliche Betreuung geprägten Alltag auf Dauer bewältigen können.
Hof Rabenmühle leistet einen gesamtgesellschaftlichen Beitrag, in dem er Eltern und Geschwisterkindern Raum gibt Kraft zu tanken. Damit Familien gestärkt werden und behinderte Kinder in ihren Familien bleiben können. Gesamtgesellschaftliche Folgekosten für stationäre Pflegeplätze können damit vermieden werden!
Ja, die gibt es: Am 2. Mai 2023 beschloss der Gemeinderat Thedinghausen einstimmig die Realisierung des Projektes Hof Rabenmühle.
In Planung ist nach der Fertigstellung der Kindertagesstätte Rabenmühle mit dem Bau von Hof Rabenmühle zu beginnen. Das wird nach heutigem Stand voraussichtlich im Herbst 2028 der Fall sein.
Die gesamte Bauweise ist darauf ausgerichtet, eine ausgewogene Balance zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten zu schaffen:
Der Fokus liegt auf natürlichen, schadstoffarmen und langlebigen Materialien sowohl beim Bau als auch bei der Einrichtung. Geplant sind Photovoltaikanlagen auf dem Dach, Wärmepumpen, Beschattungsanlagen und E-Ladesäulen, um den Energiebedarf von Hof Rabenmühle weitestgehend aus nachhaltigen Energiequellen zu decken.
Für den Betrieb von Hof Rabenmühle wird qualifiziertes Pflege- und Betreuungspersonal sowie Fachkräfte für die Küche, die Raumpflege, die Pflege der Außenanlagen, die Organisation und für die Leitung benötigt. Insgesamt werden über 50-60 neue Arbeitsplätze in der Samtgemeinde entstehen. Darüber hinaus freuen wir uns über das Engagement von Ehrenamtlichen.
Im laufenden Betrieb sichern gesetzlich verpflichtende Zahlungen aus öffentlichen Institutionen sowie aus Kranken- und Pflegekassen die Kosten zu rund 2/3:
Dazu zählen die Eingliederungshilfe, Verhinderungshilfe, Kurzzeitpflege und der Entlastungsbetrag, der von dem Landkreis des Wohnorts des Klienten gezahlt wird, und ggf. öffentlichen Zuwendungen für soziale Härtefälle.
Eltern und Geschwisterkinder sind in der Regel Selbstzahler. Die restlichen Kosten werden über Spenden und ggf. aus den Kapitalerträgen der Stiftung gedeckt.