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Finanzierung

Projekt „Hof Rabenmühle“ ist konkret geplant. Zusammen mit der KiTa Rabenmühle entsteht ein Ensemble im Zentrum von Thedinghausen.

Stiftung Lebenshilfe Verden in Gründung

Wir haben uns für die Gründung einer Stiftung entschieden, die sich in Gründung befindet. Mit ihr werden wir unabhängiger von kurzfristigen Fördermitteln und erhalten eine bessere Planungssicherheit. Perspektivisch werden die generierten Kapitalerträge zum Bau und Unterhalt des Hofes verwendet werden. Damit schaffen wir für Hof Rabenmühle eine zusätzliche Einkommensquelle zur langfristigen Sicherung des Standorts. Als juristische Person bietet die Stiftung auch Zugang zu Förderprogrammen oder Zuschüssen, die nur für gemeinnützige Projekte bereitgestellt werden.

Wie einst zu Gründungszeiten des Vereins, ruft nun die Stiftung Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Institutionen auf, sich ideell, finanziell oder projektbezogen an diesem gesellschaftlich bedeutsamen Ziel zu beteiligen. Die Stiftung bietet eine Plattform für gelebte Mitverantwortung, gemeinsames Engagement und solidarische Teilhabe. Sie trägt den Gedanken unserer visionären Gründerin Helen von Lührte, die am 09.07.2024 im Alter von 94 Jahren in ihrem Haus in Verden verstarb, weiter. Ihr Grundverständnis war: „Alle Menschen sind gleich und alle Menschen verdienen ein gutes Leben.“  Wir sind sehr dankbar, dass wir ein Gründungsvideo mit Frau von Lührte im Sommer 2024 aufnehmen konnten – das Video finden Sie HIER.

In diesem Sinn gehen wir auch unser großes Vorhaben an. In der Anfangsphase dienen Spenden dem gemeinnützigen Zweck das Gebäude „Hof Rabenmühle“ zu bauen, um es später mit „gutem Leben“ füllen zu können. Für den laufenden Betrieb haben wir die Gründung einer eigenständigen gGmbH vorgesehen, mit der keine Einnahmen aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielt werden. Die gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts wird so von Grund- , Körperschafts- und Gewerbesteuer weitgehend befreit sein. 

  • steuerliche Absetzbarkeit: Ihre Spende an eine gemeinnützige Stiftung kann bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte als Sonderausgabe abgesetzt werden (gem. § 10b Abs. 1 EstG, §§ 52 bis 54 AO).  Eine Zuwendungsbestätigung stellen wir ab einer Spende von 300 Euro aus.
  • zweckgebundene Verwendung: Ihre Spende für „Hof Rabenmühle“ wird ausschließlich hierfür verwendet und kommt gemäß Gemeinnützigkeitsrecht zweckgebunden dem Projekt zugute. 
  • nachhaltige Wirkung: Durch die Unterstützung einer Stiftung tragen Sie als Spender*in mit dazu bei, dass die Mittel — etwa durch eine Zustiftung in das Grundstockvermögen oder in das Verbrauchsvermögen der (aktuell in Gründung befindlichen) Stiftung — langfristig angelegt werden und eine nachhaltige Wirkung erzielen können.

12 Mio. €

Finanzierungssumme

7 Mio. €

Baustart geplant

2028

Spatenstich geplant

Echte Pionierarbeit

Projekt „Hof Rabenmühle“ ist bundesweit einzigartig –  eine neue und große Herausforderung für die Lebenshilfe Verden. Mit über 60 Jahren Erfahrung als gemeinnütziger Verein und mehr als 15 erfolgreich umgesetzten Großprojekten sind wir zuversichtlich, auch dieses erfolgreich zu realisieren und erneut unsere Pionierarbeit unter Beweis zu stellen.

Für die Errichtung des Gebäudes planen wir mit einer Investitionssumme von 12 Millionen Euro.

Die Realisierung des Baus wird primär über Fundraising ermöglicht. Dabei setzen wir auf die Unterstützung von Fördermittelgebern, Stiftungen, Unternehmen und privaten Spenderinnen und Spendern, die unsere Vision von „Hof Rabenmühle“ teilen und mittragen möchten. Auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass das Projekt nicht nur nachhaltig, sondern auch unabhängig von politischen Entscheidungen und kurzfristigen Haushaltszwängen umgesetzt werden kann.

Gesetzliche Eingliederungshilfen und Pflegekassen finanzieren den Aufenthalt unserer Gäste mit Beeinträchtigungen. Eltern und Geschwisterkinder zahlen ihren Aufenthalt selbst oder werden durch Patenschaften unterstützt.

Unterstützer*innen und Verbündete

Wir suchen engagierte Unterstützer*innen, die gemeinsam mit uns das Projekt „Hof Rabenmühle“ verwirklichen. Unser Ziel ist es, großzügige Spender*innen zu gewinnen, die von unserem Plan ebenso begeistert sind wie wir. Die mit ihrer Spende ein Zeichen für gelebte Inklusion setzen und helfen möchten den Bau zu ermöglichen.

Wir suchen Verbündete, die uns als Multiplikator*innen dabei unterstützen das Projekt „Hof Rabenmühle“ bekannt zu machen. Die uns vernetzen möchten und uns neue Möglichkeiten eröffnen, die wir nicht haben. Die Ideen einbringen, so dass wir gemeinsam den Bedarf mit Vorteilen und Synergieeffekten für die Gesellschaft aufzeigen können.

Die in Gründung befindliche Stiftung versteht sich als Impulsgeberin für inklusive Infrastruktur: Wir möchten durch gezielte Maßnahmen – insbesondere durch den Erwerb, die Entwicklung und Bebauung von Grundstücken sowie die Schaffung von Wohn- und Unterstützungsangeboten – Barrieren abbauen und die Voraussetzungen für eine inklusive, vielfältige Gesellschaft aktiv gestalten. Mit den baulichen und organisatorischen Schritten schaffen wir die Grundlage für innovative, gemeinnützige Betreibermodelle, die vor allem Menschen mit Behinderungen neue Chancen eröffnen.

Unser übergeordnetes Ziel ist eine zukunftsorientierte, strukturstärkende und wirtschaftlich tragfähige Basis zu schaffen, damit kommende Generationen wirksame Unterstützung erhalten.

Werden Sie Teil eines bedeutenden Projekts für eine inklusive Gesellschaft!

 

Kontakt

Tania Rubenis
Philanthropie & Partnerschaften

  • Gebäudebau: Investitionen in den Bau des Hof Rabenmühle mit Therapie- und Gästezimmern sowie Gemeinschaftsräumen für Familien.
  • Barrierefreiheit: Ausgestaltungen des barrierefreien Gesamtgeländes, einschließlich der Zugänglichkeiten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.
  • Energieeffizienz und Nachhaltigkeit: Investitionen in energiesparende und nachhaltige Technologien wie Photovoltaik, effiziente Heizsysteme und nachhaltige Baumaterialien.
  • Kinderfreundliche Gestaltung: Schaffung von sicheren und inspirierenden Lern- und Spielräumen für die Bedürfnisse von allen Kindern.
  • Bau von Einrichtungen für kommerzielle Zwecke: Nicht für Errichtung von Einrichtungen oder Anlagen, die kommerziellen Zwecken dienen und nicht dem gemeinnützigen Zweck entsprechen.
  • Private Ausgaben: Keine Erstattung von Privatausgaben des Stiftungsvorstands oder anderen Beteiligten.
  • Finanzierung von Marketingmaßnahmen: Keine Werbe-/Marketingmaßnahmen, die nicht in direkter Verbindung zu Bau oder Gestaltung des Projekts stehen.